Sonderurlaub und Verdienstausfall
Du bist (schon) am Arbeiten und fährst im Sommer als ehrenamtliche*r Gruppenleiter*in mit in ein Zeltlager? Wie sieht es in dieser Zeit mit deinem Verdienst (Gehalt/Lohn) aus?
Ehrenamtliche, die durch ihren Arbeitgeber Sonderurlaub ohne Lohnfortzahlung genehmigt bekommen und geprüft haben, dass sie keinen Urlaub mit Lohnfortzahlung oder sonstige Freistellungen erhalten, können sich die durch die Jugend(verbands)arbeit entstehenden Defizite erstatten lassen. Prüf also bevor du hier startest zunächst, ob euer Arbeitgeber euch Sonderurlaub MIT Lohnfortzahlung gewährt.
Du bekommst für die Zeit des Zeltlagers kein Geld von deinem Arbeitgeber? Dann möchten wir dich unterstützen zu schauen, wo du das fehlende Geld erstattet bekommen kannst.
Alle Ehrenamtlichen die keine Lohnfortzahlung während ihres Sonderurlaubes für eine Maßnahme der Jugendarbeit erhalten, können Verdienstausfall beantragen. Wir beim BDKJ-Niedersachsen prüfen eure Anträge auf Verdienstausfall nach den Vorgaben, die wir von der Landesebene bekommen und Vorgaben die wir als BDKJ für eine faire Verteilung eingeführt haben. Nach eurer Voranmeldung über den unten angefügten Link, teilen wir dann das Geld zu, bis der Fördertopf leer ist!
Besprecht mit eurem Arbeitgeber für wie viele Tage du Sonderurlaub bekommst und welcher Lohn dir in dieser Zeit nicht ausgezahlt wird um die Fragen besser zu beantworten.
Dann schau noch einmal auf die folgenden Bedingungen bevor du mit der Antragstellung startest !
- Voraussetzung für die Förderung ist eine gültige Juleica zum Zeitpunkt der Maßnahme.
- Förderfähig sind alle, bis zur Vollendung des 27 Lebensjahres zum Zeitpunkt der Maßnahme.
- Es gibt max. 8 Werktage eine Förderung von max. 70€ am Tag
- Mitglieder von Jugendverbänden oder Maßnahmen die im Rahmen der verbandlichen Jugendarbeit angeboten werden, werden bei einer Anmeldung vor dem 31.03. des Jahres bevorzugt.
Grundlegende Infos zur Erstattung von Verdienstausfall findest du hier.
Das Vorgehen, wenn du Verdienstausfall beantragen möchtest:
Stelle deinen Antrag auf Sonderurlaub bei deinem Arbeitsgeber. Dazu kannst du Antragsformular und Anschreiben hier herunterladen.
Dann melde dich hier für den Verdienstausfall an! Der Verdienstausfall muss mindestens 4 Wochen vor der Maßnahme angemeldet werden! Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Sollte dein Antrag bewilligt werden, erhältst du von uns ein personalisiertes Antrags Schreiben, welches du mit deinem Arbeitgeber ausfüllen musst und zusammen mit dem Programm deiner Maßnahme postalisch an uns zurück schickst.
Jetzt Verdienstausfall anmelden: