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sonderurlaub

Hierbei handelt es sich um zwei Geldtöpfe von der Landesebene – den Bildungsmaßnahmen nach JFG und dem Verdienstausfall – und einem Geldtopf für religiöse Maßnahmen, den wir für die Jugend(verbands)arbeit im Bistum Osnabrück bereithalten. Du findest weitere Informationen hier:

Über das Jugendförderungsgesetz (JFG) des Landes Niedersachsen stehen für die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Jugend(verbands-)arbeit – für sogenannte Bildungsmaßnahmen – Bildungsmittel zu. Die Verordnung über die Förderung von anerkannten Trägern der Jugendarbeit und die dazu erlassenen Richtlinien vom Land konkretisieren dabei, wofür diese Bildungsmittel verwendet werden dürfen.

Im Bistum Osnabrück haben wir uns im Rahmen der LAGOS (Landesarbeitsgemeinschaft Osnabrück) Beschlüsse zur Verteilung dieser Bildungsmittel gegeben, nach denen das Geld vom Land unter den Jugend- und Regionalverbänden verteilt wird. Bei uns in der BDKJ-Diözesanstelle werden die Bildungsmaßnahmen abgerechnet. Dabei müssen wir natürlich die Förderkriterien, die das Land uns vorgibt, einhalten.

Bildungsmittel, die vom Land Niedersachsen kommen, sind für Maßnahmen gedacht, die im landesweiten Interesse Teilnehmer*innen aus-, fort- und weiterbilden. Die Kommunen/Gemeinden, in denen ihr lebt, haben auch Geldtöpfe um Jugend(verbands)arbeit zu fördern. Wir haben uns in einem Beschluss der LAGOS darauf geeinigt, dass wir kommunale Fördermöglichkeiten auch immer verpflichtend wahrnehmen, sodass ihr bitte hier auch Anträge stellt.

In der Regel werden die Bildungsmaßnahmen über die Büros der Jugend- und Regionalverbände abgerechnet. Bei Fragen meldet euch direkt bei euren Büros vor Ort, gerne könnt ihr aber auch bei uns anrufen.

Hier findest du alle Informationen für die Abrechnung von Bildungsmaßnahmen:

Du bist (schon) am Arbeiten und fährst im Sommer als ehrenamtliche*r Gruppenleiter*in mit in ein Zeltlager? Wie sieht es in dieser Zeit mit deinem Verdienst (Gehalt/Lohn) aus?

Im Jahre 2009 wurde durch die niedersächsische Landesregierung die Erstattung des Verdienstausfalles für Ehrenamtliche in der Jugend(verbands)arbeit wieder eingeführt. Ehrenamtliche, die durch ihren Arbeitgeber Sonderurlaub ohne Lohnfortzahlung genehmigt bekommen und geprüft haben, dass sie keinen Urlaub mit Lohnfortzahlung oder sonstige Freistellungen erhalten, können sich die durch die Jugend(verbands)arbeit entstehenden Defizite erstatten lassen. Prüft also zunächst, ob euer Arbeitgeber euch Sonderurlaub mit Lohnfortzahlung gewährt.

Alle Ehrenamtlichen, die im Besitz einer gültigen Juleica sind und die im Rahmen der verbandlichen, katholischen Jugendarbeit im Bistum Osnabrück aktiv sind, können bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres für max. 8 Tage jährlich Verdienstausfall in Höhe von max. 70 € pro Tag beantragen, solange die dafür bereitgestellten Mittel noch nicht ausgeschöpft sind. Durch die Begrenzung der zur Verfügung stehenden Mittel muss der Verdienstausfall vorangemeldet werden. Die Anträge werden nach Eingangsdatum der Voranmeldung berücksichtigt und bearbeitet. Voranmeldungen zum Antrag sind ab dem 01.01. des jeweils laufenden Jahres möglich. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Du bekommst für die Zeit des Zeltlagers kein Geld von deinem Arbeitgeber? Dann möchten wir dich unterstützen zu schauen, wo du das fehlende Geld erstattet bekommen kannst.

Wir in der BDKJ-Diözesanstelle prüfen eure Anträge auf Verdienstausfall nach den Vorgaben, die wir von der Landesebene bekommen und teilen dann das Geld zu, bis der Fördertopf leer ist. Darüber hinaus gibt es (Kirchen-)Gemeinden, die Unterstützungsmöglichkeiten bereithalten. Hierfür melde dich bei deiner hauptamtlichen Person vor Ort oder im Jugendbüro. Auch hier bekommst du Hilfe, wenn du Erstattungsmöglichkeiten suchst.

Das Vorgehen, wenn du Verdienstausfall beantragen möchtest:

Grundlegende Infos zur Erstattung von Verdienstausfall findest du hier.

1.) Stelle deinen Antrag auf Sonderurlaub bei deinem Arbeitsgeber. Dazu kannst du Antragsformular und Anschreiben hier herunterladen.

2.) Melde deinen Antrag auf Erstattung des Verdienstausfalles spätestens vier Wochen VOR der Maßnahme bei uns mit folgendem Formular an: (Formular Anmeldung zu Antrag auf Erstattung von Verdienstausfall)

3.) Veranstalte eine (gelungene) Maßnahme in der Jugend(-verbands)arbeit.

4.) Beantrage den Verdienstausfall spätestens vier Wochen NACH der Maßnahme bei uns. (Formular Antrag auf Verdienstausfall)

Der BDKJ hat einen Fonds zur Förderung von religiösen Maßnahmen geschaffen. Diesen Fonds unterstützt unser Bischof mit einer jährlichen Zuwendung. Aus diesem Fond werden Maßnahmen wie Exerzitien, Besinnungs- und Einkehrtage und Wanderexerzitien gefördert. Der Fond wird gespeist durch Entnahme aus den Rücklagen und aus möglichen Spenden. Sollte in einem Kalenderjahr die zur Verfügung stehende Summe nicht abgerufen werden, so wird diese in das nächste Kalenderjahr übertragen.

In folgender PDF findet ihr  Informationen rund um den “Fonds religiöser Maßnahmen”.

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