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Bildungsmaßnahmen nach JFG

Über das Jugendförderungsgesetz (JFG) des Landes Niedersachsen stehen für die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Jugend(verbands-)arbeit – für sogenannte Bildungsmaßnahmen – Bildungsmittel zu. Die Verordnung über die Förderung von anerkannten Trägern der Jugendarbeit und die dazu erlassenen Richtlinien vom Land konkretisieren dabei, wofür diese Bildungsmittel verwendet werden dürfen.

Im Bistum Osnabrück haben wir uns im Rahmen der LAGOS (Landesarbeitsgemeinschaft Osnabrück) Beschlüsse zur Verteilung dieser Bildungsmittel gegeben, nach denen das Geld vom Land unter den Jugend- und Regionalverbänden verteilt wird. Bei uns in der BDKJ-Diözesanstelle werden die Bildungsmaßnahmen abgerechnet. Dabei müssen wir natürlich die Förderkriterien, die das Land uns vorgibt, einhalten.

Bildungsmittel, die vom Land Niedersachsen kommen, sind für Maßnahmen gedacht, die im landesweiten Interesse Teilnehmer*innen aus-, fort- und weiterbilden. Die Kommunen/Gemeinden, in denen ihr lebt, haben auch Geldtöpfe um Jugend(verbands)arbeit zu fördern. Wir haben uns in einem Beschluss der LAGOS darauf geeinigt, dass wir kommunale Fördermöglichkeiten auch immer verpflichtend wahrnehmen, sodass ihr bitte hier auch Anträge stellt.

In der Regel werden die Bildungsmaßnahmen über die Büros der Jugend- und Regionalverbände abgerechnet. Bei Fragen meldet euch direkt bei euren Büros vor Ort, gerne könnt ihr aber auch bei uns anrufen.

In den ersten beiden Dokumenten findest du alle grundlegenden Infomationen für die Abrechnung von Bildungsmaßnahmen:

Untenstehend findest du nun die relevanten Dokumente zur Abrechnung. Diese werden laufend aktualisiert. Bitte achte darauf, dass du zu Beginn einer neuen Abrechnung das aktuelle Dokument unserer Homepage verwendest.

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