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Sonderurlaub und Verdienstausfall

CORONA-UPDATE: INFORMATIONEN ZU SONDERURLAUB, VERDIENSTAUSFALL UND ZELTLAGERERSATZPROGRAMM FINDET IHR HIER: KLICK

Informationen zur Beantragung von Sonderurlaub und Verdienstausfall

Im Jahre 2009 wurde durch die niedersächsische Landesregierung die Erstattung des Verdienstausfalles für Ehrenamtliche in der Jugendarbeit wieder eingeführt. Ehrenamtliche, die durch ihren Arbeitgeber Sonderurlaub ohne Lohnfortzahlung genehmigt bekommen und geprüft haben, dass sie keinen Urlaub mit Lohnfortzahlung oder sonstige Freistellungen erhalten, können sich die durch die Jugendarbeit entstehenden Defizite erstatten lassen. Prüft also zunächst, ob euer Arbeitgeber euch Sonderurlaub mit Lohnfortzahlung gewährt.

Alle Ehrenamtlichen, die im Besitz einer Juleica und die im Rahmen der katholischen Jugendarbeit im Bistum Osnabrück aktiv sind, können bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres für max. 8 Tage jährlich Verdienstausfall in Höhe von max. 70 € pro Tag beantragen, solange die dafür bereitgestellten Mittel noch nicht ausgeschöpft sind. Durch die Begrenzung der zur Verfügung stehenden Mittel muss der Verdienstausfall vorangemeldet werden. Die Anträge werden nach Eingangsdatum der Voranmeldung berücksichtigt und bearbeitet. Voranmeldungen zum Antrag sind ab dem 01.01. des jeweils laufenden Jahres möglich. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Weitere Infos hier.

Das Vorgehen, wenn du einen Verdienstausfall beantragen möchtest:

1.) Stelle Deinen Antrag auf Sonderurlaub. Dazu kannst Du Antragsformular und Anschreiben hier herunterladen.
2.) Melde Deinen Antrag auf Erstattung des Verdienstausfalles spätestens vier Wochen VOR der Maßnahme beim BDKJ Osnabrück an. (Formular Anmeldung zum Antrag auf Erstattung von Verdienstausfall)
3.) Veranstalte eine (gelungene) Maßnahme in der Jugendarbeit.
4.) Beantrage den Verdienstausfall spätestens vier Wochen NACH der Maßnahme beim BDKJ Osnabrück. (Formular Antrag auf Verdienstausfall)

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