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"HOW TO ISK"

Hilfe zur Erstellung eines Institutionellen Schutzkonzeptes in der Jugend(verbands)arbeit

Schon seit ein paar Jahren benötigt jede Institution im verbandlichen Kontext ein Institutionelles Schutzkonzept (ISK).
Unter einem ISK versteht man die gebündelten Bemühungen eines Trägers/Verbandes um präventiv gegen sexualisierte Gewalt vorzugehen.
Ein ISK wird für Träger der Jugendarbeit gesetzlich vorgesehen, dort wo es kein ISK gibt, können beispielsweise
Zuschüsse oder Bewilligungen von Maßnahmen abgelehnt werden.

Schon 2019 haben sich die Kolpingjugend, die KLJB, die DPSG, die KJG, die CAJ und der BDKJ in einer Arbeitsgruppe mit der Erarbeitung und Formulierung von Schutzkonzepten beschäftigt.
Hierbei entstand eine Sammlung verschiedener Methoden für eine Risikoanalyse sowie eine Mustervorlage für ein Institutionelles Schutzkonzept im verbandlichen Kontext.
Diese soll als Orientierung für die Formulierung und Erstellung eines eigenen ISK auf allen Ebenen dienen.

Hier findet ihr die Arbeitshilfe  HOW TO ISK vom BDKJ-Diözesanverband Osnabrück.