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BDKJ-Gremien

Innerhalb des Bistums Osnabrück unterhält der BDKJ-Diözesanverband verschiedene Gremien, in denen Themen und Entscheidungen entwickelt und umgesetzt werden. So soll gewährleistet sein, dass auch unterschiedliche Interessen von Regionen und Verbänden Eingang in das Profil des BDKJ finden.

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BDKJ-Diözesanversammlung

Die Diözesanversammlung ist das oberste beschließende Organ des BDKJ-Diözesanverbandes Osnabrück. Sie findet einmal jährlich statt. Alle grundlegenden Entscheidungen des Diözesanverbandes werden hier getroffen. Dazu gehören:

  • die Beschlussfassung über die Diözesanordnung des BDKJ, die die Bundesordnung ergänzt,
  • die Beschlussfassung über die Aufnahme und den Ausschluss von Jugendverbänden in der Diözese,
  • die Beratung und Beschlussfassung über gemeinsame Vorhaben und Richtlinien,
  • die Wahl des Diözesanvorstands, der Mitglieder des Hauptausschusses, des Wahl- und Satzungsausschusses, der Kassenprüfer*innen,
  • die Beschlussfassung über den Haushaltsplan
  • die Beratung und Beschlussfassung über die gemeinsamen Aufgaben der Vertretung und der Mitarbeit des BDKJ-Diözesanverbandes in Kirche, Gesellschaft und Staat

Stimmberechtigte Mitglieder der Diözesanversammlung sind Vertreter*innen der Jugend- und Regionalverbände (zu gleichen Teilen mit je 20 Stimmen) sowie der BDKJ-Diözesanvorstand.

Beratende Mitglieder sind z. B. der BDKJ-Bundesvorstand, Mitarbeiter*innen der BDKJ-Diözesanstelle sowie Vertreter*innen der beratenden Jugendverbände.

BDKJ-Hauptausschuss

Der BDKJ-Hauptausschuss ist das beschließende Organ des BDKJ-Diözesanverbandes zwischen den jährlich stattfindenden Diözesanversammlungen und das höchste beratende Gremium des Diözesanvorstands. Der Hauptausschuss tagt mindestens vier Mal im Jahr. Er ist an der Vorbereitung der Diözesanversammlung beteiligt und ist Schlichtungsorgan bei Konflikten innerhalb des BDKJ-Diözesanverbandes. Die stimmberechtigten Mitglieder des Hauptausschusses werden von der BDKJ-Diözesanversammlung für ein Jahr gewählt:

  • Sechs Vertreter*innen aus den Reihen der Jugendverbände
  • Sechs Vertreter*innen aus den Reihen der Regionalverbände

Stimmberechtigt sind darüber hinaus die Mitglieder des BDKJ-Diözesanvorstands.

Nicht im Hauptausschuss vertretene Jugend- und Regionalverbände können mit beratenden Mitgliedern an den Sitzungen des Hauptausschusses teilnehmen.

Konferenz der Jugendverbände (KdJ)

Die Konferenz der Jugendverbände, laut Diözesanordnung „Diözesankonferenz der Jugendverbände“, ist ein beratendes Gremium für die BDKJ-Diözesanversammlung und den BDKJ-Diözesanvorstand. Sie beschließt in ausschließlicher Zuständigkeit über Fragen, die allein das Verhältnis der Jugendverbände untereinander betreffen und ist von der Neuaufnahme von Jugendverbänden, die nur in der Diözese arbeiten, zu hören. Die KdJ tagt wenigstens dreimal im Jahr.

Konferenz der Regionalverbände (KdR)

Die Konferenz der Regionalverbände, laut Diözesanordnung „Diözesankonferenz der Regionalverbände, dient dem Erfahrungsaustausch, berät gemeinsame Anliegen und beschließt in ausschließlicher Zuständigkeit über Fragen, die allein das Verhältnis der Regionalverbände untereinander betreffen. Des Weiteren berät die KdR die BDKJ-Diözesanversammlung und den BDKJ-Diözesanvorstand. Sie tagt wenigstens zweimal im Jahr.

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